Allgemeine Geschäftsbedingungen der Remedia Medizintechnik GmbH

1) Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Remedia Medizintechnik GmbH (nachfolgend „Remedia“), gelten für alle Verträge zur Lieferung und Vermietung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit Remedia hinsichtlich der von Remedia in ihrem Online-Shop dargestellten Waren und medizinischen Hilfsmitteln abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Remedia verkauft Produkte des ärztlichen Bedarfs und vermietet Therapiegeräte, Bewegungsschienen sowie TENS- und EMS-Geräte.
1.2 Für Verträge zur Bereitstellung von digitalen Inhalten gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

 

2.1 Die im Online-Shop von Remedia enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens Remedia dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop von Remedia integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die Produkt-Unterseite und Bestellmaske ausgewählt hat und den dabei ausgelösten elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die jeweils ausgewählte Ware ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail, per Online-Kontaktformular oder telefonisch gegenüber Remedia abgeben.
2.3 Remedia kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
•indem Remedia dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
•indem Remedia dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
•indem Remedia den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt Remedia das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular von Remedia wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von Remedia gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch Remedia erfolgt nicht.
2.5 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular von Remedia kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von Remedia versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Remedia oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3) Widerrufsrecht

 

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung von Remedia.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung von Remedia nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop von Remedia mitgeteilt.
4.3 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „PayPal“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. Sofern der Verkäufer über PayPal auch Zahlungsarten anbietet, bei denen er gegenüber dem Kunden in Vorleistung geht (z. B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt er seine Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und dem Kunden konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers führt PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Bei Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
4.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
4.5 Soweit eine gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger in Betracht kommt, gelten die mit den Kassen ausgehandelten Rahmenverträge bzw. Preise. Wenn erforderlich, erstellt Remedia einen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei der Krankenkasse.
4.6 Die Höhe der von der Kasse nicht gedeckten Kosten werden entweder von der Krankenkasse oder von Remedia gegenüber dem Kunden nachgewiesen, sobald die Entscheidung der Kasse vorliegt. Weiß Remedia, dass dem Kunden Mehrkosten entstehen, oder ergeben sich entsprechende Anhaltspunkte dafür, ist Remedia verpflichtet, den Kunden hierüber vorab schriftlich zu informieren. Darüber hinaus hat Remedia dem Kunden in diesem Fall mehrkostenfreie Alternativen aufzuzeigen. Der Kunde ist darüber aufzuklären, dass die medizinisch notwendige Hilfsmittelversorgung mehrkostenfrei zu erfolgen hat. Bei anfallenden Kosten für den Kunden entscheidet dieser, ob eine Lieferung erfolgen soll.
4.7 Wünscht der Kunde eine sofortige Versorgung und erklärt, die Genehmigung der Krankenkasse nicht abwarten zu wollen, so ist dies gegenüber Remedia schriftlich zu erklären. Sollte die Genehmigung durch die Krankenkasse nicht erteilt oder ein anderes bzw. günstigeres Hilfsmittel genehmigt werden, so hat der Kunde die Kosten bzw. Mehrkosten des gewählten Hilfsmittels selbst zu tragen. Dasselbe gilt auch, soweit der Kunde gegenüber Remedia unwahrheitsgemäß angibt, die Genehmigung der Krankenkasse für die gewünschte Versorgung liege bereits vor. Die Kosten bestimmen sich nach den mit den Krankenkassen vereinbarten zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisen und Festbeträgen. 
4.8 Das unter 4.6 Vereinbarte gilt nicht, sofern für den Kunden jedenfalls im konkreten Fall keine gesetzliche Krankenversicherung eintrittsverpflichtet ist – also die vom Kunden begehrte Leistung nicht zum Umfang des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes gehört oder der Kunde privat krankenversichert oder keine Versicherung vorhanden ist. Die Leistungen erfolgen dann allein aufgrund eines privaten Auftrags. Der Kunde hat in jedem Fall – unabhängig von seinem Versicherungsschutz, die entstehenden Kosten zu tragen. Es ist Sache des Kunden zu prüfen, ob und wenn ja in welcher Höhe, ein eventuell bestehender privater Krankenversicherungsvertrag die Kosten von Remedia trägt. Dem Kunden bleibt es überlassen, Kostenerstattungsansprüche gegen seine Versicherung geltend zu machen. Die Wirksamkeit des Vertrages mit Remedia und die Fälligkeit der Vergütung werden hierdurch nicht berührt.
 

5) Liefer- und Versandbedingungen

 

5.1 Bietet Remedia den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des von Remedia angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung von Remedia angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
5.2 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Remedia hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung von Remedia hierzu getroffene Regelung.
5.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware auf den Kunden über, sobald Remedia die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald Remedia die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und Remedia dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
5.4 Remedia behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung von Kaufverträgen zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Remedia zu vertreten ist und diese mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Remedia wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
5.5 Bietet Remedia die Ware zur Abholung an, so kann der Kunde die bestellte Ware innerhalb der von Remedia angegebenen Geschäftszeiten unter der von Remedia angegebenen Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
5.6 Digitale Inhalte werden dem Kunden wie folgt bereitgestellt:

– per Download

6) Sorgfaltspflichten des Kunden beim Gebrauch von Mietgegenständen
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand schonend und pfleglich behandeln. Er hat insbesondere
– den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
– den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß unter Beachtung von in Papier oder digitaler Form mit übergebenen Bedienungsanleitungen und/ oder auf besondere Anweisung von Remedia einzusetzen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Remedia über eingetretene oder drohende Schäden an dem Mietgegenstand unverzüglich in Textform zu informieren. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an dem Mietgegenstand anmaßt. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so ist er Remedia zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit Remedia infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, gilt Ziffer 8.6 entsprechend.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, soweit Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme oder aufgrund sonstiger bestehender oder behaupteter Ansprüche Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder den Mietgegenstand in Besitz nehmen, Remedia unverzüglich nach Feststellung hiervon in Textform zu unterrichten. Zugleich hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum von Remedia an der Mietsache in Textform hinzuweisen und Remedia eine Abschrift dieses Hinweises zukommen zu lassen. 
6.4 Der Einsatz des Mietgegenstandes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist untersagt, soweit Remedia der Verbringung und dem Einsatz des Mietgegenstandes ins Ausland nicht ausdrücklich vorher zugestimmt hat.
6.5 Bei Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust des Mietgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich nach der Entdeckung Remedia in Textform über Umfang, Beteiligte und Hergang zu unterrichten.
6.6 Im Falle des Diebstahls/Verlustes des Mietgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich nach der Entdeckung den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Anschließend hat der Kunde Remedia eine Kopie der polizeilichen Anzeige vorzulegen.
 
 

7) Eigentumsvorbehalt

 

Tritt Remedia in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

8) Mängelhaftung (Gewährleistung)

 

Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen über den Verkauf von Waren:
8.1 Handelt der Kunde als Unternehmer,
•hat Remedia die Wahl der Art der Nacherfüllung;
•beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängelrechte ein Jahr ab Ablieferung der Ware;
•sind bei gebrauchten Waren die Mängelrechte ausgeschlossen;
•beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
8.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht
•für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
•für den Fall, dass Remedia den Mangel arglistig verschwiegen hat,
•für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
•für eine ggf. bestehende Verpflichtung von Remedia zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.
8.3 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.
8.4 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
8.5 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Remedia hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

8.6 Kommt zwischen den Vertragsparteien ein Mietvertrag zustande, so hat der Kunde den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel hin zu prüfen. Bei Überlassung erkennbare Mängel, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unerheblich beeinträchtigen, können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Untersuchung in Textform, spätestens nach 3 Tagen, gegenüber Remedia angezeigt worden sind. Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel, so hat der Kunde diesen Remedia unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so ist er Remedia zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit Remedia infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, eine Mietminderung geltend zu machen, Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen oder den Mietvertrag ohne Fristsetzung zur Abhilfe außerordentlich zu kündigen. Remedias Haftung nach Ziffer 9) dieser AGB bleibt hiervon unberührt. Der Kunde hat Remedia Gelegenheit zu geben, den Mangel auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder durch Überlassung eines anderen gleichwertigen Mietgegenstandes, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, zu beseitigen.

9) Haftung

 

Remedia haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
9.1 Der Remedia haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
•bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
•bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
•aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
•aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Verletzt Remedia fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Remedia nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Im Übrigen ist eine Haftung Remedias ausgeschlossen.

9.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung Remedias für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.

10)Kündigung/ Beendigung der Mietzeit und Rückgabe von Mietgegenständen

 

10.1 Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, kann von beiden Parteien nicht ordentlich gekündigt werden. Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aber aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. 
10.2 Der Kunde hat den Mietgegenstand vollständig, in gereinigtem und betriebsfähigem Zustand, nebst mit übergebenen zugehörigen Unterlagen und mitvermietetem Zubehör bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes Remedia rechtzeitig vorher in Textform anzuzeigen (Freimeldung). Die Obhutspflicht des Kunden bleibt bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietgegenstandes bestehen.
10.4 Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
10.5 Vereinbaren die Parteien die Abholung des Mietgegenstandes durch Remedia oder ein sonst mit dem Rücktransport beauftragtes Unternehmen, erfolgt die Abholung auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen. Im Übrigen gilt Ziffer 5) entsprechend. Der Kunde hat den Mietgegenstand zur Abholung in einem Zustand entsprechend Ziffer 1 dieses Paragrafen, verpackt und transportbereit bereitzuhalten.
10.6 Ist die Abholung des Mietgegenstandes durch Remedia vereinbart, sind angegebene Abholzeiten unverbindlich, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
10.7 Der Mietgegenstand wird nach der Rückgabe durch Remedia auf seinen vertragsgemäßen Zustand hin entsprechend Ziffer 10.2 kontrolliert. Die Annahme durch eine Transportperson oder einen beauftragten Drittanbieter gilt nicht als Kontrolle in diesem Sinne. Kosten infolge nicht erfolgter oder nicht ausreichender Sortierung, Verpackung oder Reinigung werden dem Kunden durch Remedia in Rechnung gestellt. Falls bei der Kontrolle eine Beschädigung des Mietgegenstands festgestellt wird, wird der Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt. In der Schadensmeldung bestimmt Remedia eine Frist, in der der beschädigte Mietgegenstand zwecks Prüfung und Erhebung von Einwänden für den Kunden bereitgehalten wird. Nach Fristablauf behält sich Remedia das Recht vor, den Mietgegenstand reparieren zu lassen oder erforderlichenfalls Ersatz zu besorgen und dem Kunden die jeweils erforderlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

10.8 Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Kunden befreit ihn nicht von der Pflicht, den Mietzins bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit zu zahlen.

11) Anwendbares Recht/Gerichtsstand

 

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Remedia.

12) Alternative Streitbeilegung

 

Remedia ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
 
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